Tag des Betreuungsrechts – Vorträge

Rund um die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ging es beim Vortrag von Rechtsanwalt Dr. W. Buerstedde beim Verein Recht-Verständlich! e.V. in Bonn am letzten Donnerstag.

Die Vorsorgevollmacht soll vor allem ein amtliche Betreuung verhindern.

Der General-Anzeiger widmete sich  in der Rubrik Wohnen in der Ausgabe vom 13. Feb. 2016 auf fast eine Seite, um die Probleme der Betreuung – gerade in dem Fall, wenn ein Haus durch den Betreuer (und gerade nicht den durch eine Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten) verkauft werden soll.
Zur Vorsorgevollmacht und Betreuung finden anläßglich des Tages des Betreuungsrechts weitere Veranstaltungen statt.

Betreuungsrecht in Bonn

Zu Fragen der Vorsorge- und des Betreuungsrecht lädt das Amtsgericht Bonn zur eine Infoveranstaltung „Selbstbestimmt alt werden“ im Foyer des Bonner Amts- und Landgericht (Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn) am Mittwochen, den 6. April 2016 um 17:00 Uhr  – 19:30 Uhr ein.

Informieren sollen ein Notar, ein Mediziner und die Betreuungsrichterin Wester.

Infoveranstaltungen zum Betreuungsrecht in NRW

Patientenverfügung mit Organspende abstimmen

Gerade wenn jüngere Menschen (also Menschen unter 70 Jahren) eine Patientenverfügung errichten, ist auch eine Organspende erwägenswert.

Es kommt nicht aufs Alter in Jahren – sonder auf das medizinische Alter der Organe an!

Wenn Sie sich für eine Organspende entscheiden, sollten Sie diese mit der Patientenverfügung abstimmen, um rechtliche Schwierigkeiten bei der Organentnahme zu vermeiden. Zur Entnahme müssen die Funktionen der Organe am Leben erhalten werden. Dass darf der Arzt aber nur, wenn ihm das auch die Patientenverfügung auch gestattet.

Weitere Hinweise und ein Muster einer Patientenverfügungen finden Sie unter www.vorsorgeordnung.de